AGBs
1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner übermittelten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners von uns unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die Vertragspartner werden im folgenden Text
als Auftragnehmer (Verkäufer) & Auftraggeber (Käufer bzw. Konsument) bezeichnet.
1.a Geltungsbereich Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Die umseitigen Vertragsbedingungen werden - sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen & diesen zugestimmt haben - mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
2.a Angebote Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Unsere Angebote sind verbindlich, es sei denn das Gegenteil wurde ausdrücklich mit dem Konsumenten ausgehandelt. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Sollten wir nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebots des Konsumenten reagieren, ist kein Vertrag zustande gekommen.
2.b Rücktrittsrecht (KSchG)
§ 3. (1) Hat der Konsument seine Vertragserklärung weder in den vom Verkäufer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Verkäufers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist & die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Konsumenten, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Käufer anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Verkäufer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Konsumenten im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung bzw. durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße, in die vom Verkäufer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Konsumenten nicht zu,
- wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten / ihren Beauftragten vorangegangen sind,
- bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Verkäufern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden & das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird & das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt,
(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Konsument ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Verkäufers enthält, dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Konsument das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
(5) Der Konsument kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln & die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen & Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 & Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Konsumenten auch in den Fällen des Abs. 3 zu.
§ 3a. (1) Der Konsument kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Verkäufer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
- die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Konsumenten verwendet werden kann,
- die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
- die Aussicht auf eine öffentliche Förderung &
- die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Konsumenten erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten & er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- & Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Konsumenten nicht zu, wenn
- er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
- der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
- der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.
3. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich & der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt kann je nach Vereinbarung gutgeschrieben werden, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
3.a (KSchG) Kostenvoranschläge für Konsumenten sind verbindlich, außer die Unverbindlichkeit wurde ausdrücklich ausgehandelt.
4. Schutz Pläne & Unterlagen - Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge & sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen & ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung & Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden & sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Bei Zuwiderhandlung des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer Schadensersatz in der Höhe von 15 % der geplanten oder vereinbarten Auftragssumme, zumindest jedoch EUR 5000,-, die Mäßigung (B2B) ist ausgeschlossen.
5. Preisstellung
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall & dem uns daraus entstandenen Aufwand laut Angebot bzw. laut aktuellem Preisblatt in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde, sowie für Wegzeiten werden die Sätze gemäß aktuellem Preisblatt in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch diese von Wegzeiten werden als volle Stunden verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt diese Rechnung jedenfalls als genehmigt.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wurde.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
5.1. Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex[1] oder einer an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt & werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
5.1.a Wertsicherungsklausel Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Sofern es sich um ein Konsumentengeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen - es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt - in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Wir sind berechtigt, bei Auftragsannahme eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Im Falle der Gewährung von Ratenzahlungen gilt Terminverlust für den Fall des Verzuges mit auch nur einer Rate als vereinbart.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
6.a Zahlungsbedingungen Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang, ohne jeden Abzug & spesenfrei zu bezahlen. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware innerhalb von 30 Tagen ab zugesagter Lieferung bereit zu stellen.
7. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Die Verzugszinsen bei Konsumentengeschäften betragen 4 %.
8. Mahn- & Inkassokosten
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von mind. 50 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des Bundesministerium für Wirtschaft & Arbeit überschreiten, zu ersetzen.
9. Transport - Gefahrenübergang
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden jedoch von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Im Zweifel findet Gefahrenübergang mit der Übergabe der Ware an den Transporteur statt.
Nutzung & Gefahr gehen gemäß EXW Incoterms 2020 spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Lager auf den Käufer über & zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z. B. franko, cif u. a.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder angeleitet wird. Bei verzögertem Abgang aus unserem Lager aus Gründen, die beim Käufer liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Im Zweifel findet Gefahrenübergang mit der Übergabe der Ware an den Transporteur statt. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr nach Bestellung als abgerufen. Gesondert vereinbarte Güteprüfungen oder Probebetriebe berühren nicht die Bestimmungen hinsichtlich Gefahrenübergangs. Der Erfüllungsort wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten.
9.a Transport – Gefahrenübergang Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Der Konsument trägt die Kosten des Transportes. Hat der Konsument selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Konsumenten über. Ansonsten findet der Gefahrenübergang an den Konsumenten nach einlangen der Ware statt.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises & aller Kosten sowie Spesen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Ware entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergibt. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma & der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde & wir der Veräußerung zustimmen.
Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten & wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag.
11. Warenretouren
Warenretouren (Lagerware) werden innerhalb von 3 Monaten ab Lieferdatum unter Beachtung nachstehender Bedingungen akzeptiert: Die Ware muss in gesicherter Verpackung & nicht beschädigt an uns retourniert werden, sodass die Ware jederzeit an Dritte weiterverkauft werden kann. Die zu retournierenden Waren müssen dem Sachbearbeiter telefonisch oder schriftlich avisiert werden. Nach Freigabe & Zustimmung durch uns, kann die Ware mit dem Retourwarenbegleitschein an das zuständige Lager DDP (Incoterms 2020), frei Haus gesendet werden. Für die entstandenen Manipulationsaufwendungen wird eine Gebühr von 15 % des Warenwertes in Abzug gebracht, dieser Abzug gilt nicht bei Konsumentengeschäften (KSchG). Schlecht verpackte bzw. unverpackte Waren oder Waren mit Gebrauchsspuren können nicht zurückgenommen werden.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort am Sitz des Auftragnehmers oder die Örtlichkeit an dem die Ware übergeben und/oder die Dienstleistung erbracht wird.
13. Nichterfüllung/Lieferverzug
Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Soweit möglich wird bei Bestellung die Frist bekanntgegeben, innerhalb der geliefert werden kann. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände. Das sind mitunter alle Fälle höherer Gewalt wie etwa kriegerische Ereignisse, Streik, behördliche Eingriffe & Verbote, Transport & Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, ferner Ausschusswerden eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes sowie von Arbeitskonflikten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. In solchen Fällen sind wir auch berechtigt, vom Vertrag einseitig fristlos zurückzutreten. Schadenersatzansprüche oder andere Forderungen (Pönalen u.ä.) des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder bei unterbliebener Leistung in Folge höherer Gewalt sind ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Liegt ein Konsumentengeschäft (KSchG) vor, so gelten die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.
13.1. Annahmeverzug
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr von EUR 10,- pro Tag in Rechnung stellen) & gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten & die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30 % des Rechnungsbetrages als vereinbart, mindestens jedoch EUR 500,- pro Fall, Mäßigung wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Konsumentengeschäft.
14. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte & geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten unverbindlichen Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Ware innerhalb von 60 Tagen ab zugesagter Lieferung zu liefern.
15. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Auflösung des Vertrages zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung (zweimalige Verbesserungsmöglichkeit des Auftragnehmers), Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer bzw. Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art & Umfang des Mangels dem Auftragnehmer schriftlich bekannt zu geben. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, diese Regel gilt jedoch für Konsumenten. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung des Vertrages aus dem Titel Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Monate, sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Woche nach Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft. Nach Beseitigung beanstandeter Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist für den ausgetauschten Liefer- bzw. Leistungsgegenstand neu zu laufen, endet jedoch spätestens 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung. Unsere Gewährleistungspflichten sind darauf beschränkt, nach unserer Wahl entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen oder an Ort & Stelle zu verbessern (2 Verbesserungsversuche erlaubt) oder auf Kosten des Käufers zwecks Nachbesserung an uns senden zu lassen oder als Preisminderung Gutschriften zu erteilen. Für diejenigen Teile der Ware, die wir vom Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
15.a Gewährleistung Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei gebrauchten Waren (B2C) beträgt die Gewährleistung maximal 1 Jahr ab Annahme. Im Falle von neuen Waren (B2C) beträgt die Gewährleistungspflicht 2 Jahre ab Annahme.
16. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche mit dem Interesse begrenzt. Die Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden & Schädiger. Jegliche Ersatzpflicht des Verkäufers ist mit der Höhe des zugrundeliegenden Rechnungsbetrages begrenzt. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ist ausgeschlossen, sofern der Regresspflichtige der Auftragnehmer (Verkäufer) ist. Wenn der Auftragnehmer der Regressberechtigte ist, gilt der Ausschluss als nicht vereinbart. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn & leichte Fahrlässigkeit, sowie schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist.
17. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht & zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
18. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
18.a Aufrechnung Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Konsumenten für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Konsumenten die Möglichkeit zur Aufrechnung.
19. Leistungsverweigerungsverbote & Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
20. Kündigung des Vertrages
Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer ist jederzeit möglich.
21. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
22. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht & formelles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
23. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
23.a Gerichtsstandvereinbarung Verbrauchergeschäfte (KSchG)
Für alle gegen einen Konsumenten, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Konsument seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Konsumenten, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
24. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
Der Auftragnehmer hat das Wahlrecht gemäß den u.a. Bedingungen ein Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten oder die Sache zu den zuständigen Gerichten zu bringen. Dieses Wahlrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
24.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
24.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Schiedsspruch kann nur aus groben Verfahrensmängeln angefochten werden. Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung. Die oben genannten Bestimmungen finden keine Anwendung bei Konsumentengeschäften.
25. Elektronische Rechnungslegung
Unser Käufer bzw. Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt & übermittelt werden.
26. Datenschutz
Details betreffend Datenschutz entnehmen sie bitte unserer Datenschutzvereinbarung unter https://www.may-power.at/datenschutz/
27. Sonstige Bestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsbeziehungen unter der Maßgabe des Auftraggeber-Haftungsgesetzes (AGH) geführt werden, d.h. nur im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Für die Entsorgung für Elektro- & Elektronikgeräten hat der Käufer, welcher diese für gewerbliche Zwecke verwendet & seinen Sitz in Österreich hat, für die Entsorgung von Elektro- & Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung zu sorgen & den Verkäufer Schad- & klaglos zu halten. Ist der Käufer nicht Letztnutzer hat er diese Verpflichtung nach der o.g. Elektroaltgeräteverordnung durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden, auch hier gilt die Verpflichtung zur Schad- & Klagloshaltung des Verkäufers durch den Käufer. Die Beweislast für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der Elektroaltgeräteverordnung trifft den Käufer.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig, unwirksam, gesetzwidrig oder undurchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall wird die ungültige, unwirksame, gesetzwidrige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt (Salvatorische Klausel). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.